© Franz-Josef & Christel Meurer Stiftung

Fortführung der Arbeit der Familienhebammen über das 1. Lebensjahr eines Kindes hinaus

Familienhebammen unterstützen im Landkreis Osnabrück Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach der Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Danach läuft die Finanzierung mit öffentlichen Mitteln aus.

In einigen Fällen ist aber eine weitere Unterstützung nötig. Die Familienhebamme, als den Eltern / Elternteil und dem Kind vertraute Person, kann kurzfristig hilfreiche Arbeit leisten. Einerseits um den Eltern bei der Bewältigung anstehender Probleme zur Seite zu stehen, andererseits um den Weg zu weiteren Hilfen aufzuzeigen.

Der Kinderschutzbund hat um entsprechende Unterstützung in der Samtgemeinde Fürstenau gebeten. Die Meurer Stiftung hat für 13 Monate die vom Kinderschutzbund errechneten Kosten für eine Familienhebamme übernommen.